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BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 2231/18 |
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§ 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG
Kammerbeschluss: Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - Wolters Kluwer
Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erklärung der Erledigung
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Kammerbeschluss: Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung
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BVerfGG § 34a Abs. 3
Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erklärung der Erledigung - datenbank.nwb.de
Kammerbeschluss: Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 2231/18
Über die Verfassungsbeschwerde ist nicht mehr zu entscheiden, weil sie der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 4. Februar 2019 für erledigt erklärt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ).So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie deren Begehren selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
Nach diesen Maßstäben entspricht es der Billigkeit, die Erstattung der Auslagen des Beschwerdeführers durch die Bundesrepublik Deutschland anzuordnen (vgl. BVerfGE 85, 109 ).
- BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
Untersuchungsgegenstand
Auszug aus BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 2231/18
Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ). - BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 2231/18
Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, juris, Rn. 13).
- BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89
Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem …
Auszug aus BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 2231/18
So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie deren Begehren selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ). - BVerfG, 29.05.2018 - 2 BvR 2767/17
Nichtannahme einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig …
Auszug aus BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 2231/18
Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, juris, Rn. 13). - BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 604/85
Zuständigkeitsumfang der Kammern der Senate des Bundesverfassungsgerichts
Auszug aus BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 2231/18
Verfahrensgegenstand ist nur noch die Entscheidung über den Antrag des Beschwerdeführers auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen, die der Kammer obliegt (vgl. BVerfGE 72, 34 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2017 - 1 BvR 1807/15 -, juris). - BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 382/83
Auslagenerstattung bei Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge …
Auszug aus BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 2231/18
Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ). - BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 1807/15
Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach …
Auszug aus BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 2231/18
Verfahrensgegenstand ist nur noch die Entscheidung über den Antrag des Beschwerdeführers auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen, die der Kammer obliegt (vgl. BVerfGE 72, 34 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2017 - 1 BvR 1807/15 -, juris).